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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersicht
- Geltungsbereich der Bedingungen
- Angebote, Auftrag, Verträge und Preise
- Leistungserbringung und Termine
- Erfüllungsort, Lieferung, Gefahrübergang
- Zahlungsbedingungen
- Haftung und Gewährleistung
- Geheimhaltung, Schutz- und Urheberrechte
- Gerichtsstand
- Verschiedenes
I. GELTUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN
- Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen, insbesondere Softwarelieferung in Form von Lizenzen, Anpassung (Change Requests) und Beratung erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen und etwaigen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Leistungen, gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
II. ANGEBOTE, AUFTRAG, VERTRÄGE UND PREISE
- Alle Angebote, Preislisten, Werbebroschüren und Ähnliches sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach den schriftlich im Angebot vereinbarten Stundensätzen bzw. Pauschalbeträgen. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der zum Lieferzeitpunkt bzw. der zum Zeitpunkt einer Teillieferung mit eigener Rechnung gültigen MwSt.
- Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob es schriftlich oder elektronisch (z.B. E-Mail) abgegeben wird. Die Annahme durch uns erfolgt innerhalb von vier Wochen wahlweise durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, durch Zusendung eines gegengezeichneten Auftrages, durch Zusendung eines Vertrages oder durch Lieferung der Leistung.
- Sofern es sich um eine Bestellung bzw. einen Auftrag auf elektronischem Wege handelt, so stellt eine Zugangsbestätigung nur dann die Annahme dieser Bestellung bzw. dieses Auftrages dar, wenn dies in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt wird. Eine Zugangsbestätigung an sich stellt noch keine Annahme der Bestellung bzw. des Auftrages dar.
- Sollte während der Auftragszeit (Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung) eine Änderung unserer Kosten stattfinden, welche sich auf unsere Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirkt, so sind wir berechtigt, unsere Preise dementsprechend anzugleichen.
- Sollte die Lieferung unserer Leistungen ohne eine Bestätigung vom Kunden erfolgen, so kommt der Vertrag durch Annahme der Leistung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
- Offensichtliche Fehler in bereits erstellten Rechnungen berechtigen uns zur Korrektur dieser.
- Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, so hat er den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser beträgt im Zweifelsfall 20% des Bruttoauftragswertes. Insbesondere sind bereits erbrachte Leistungen in angemessener Höhe zu vergüten.
III. LEISTUNGSERBRINGUNG UND TERMINE
- Lieferfristen und -termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen bzw. -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Wird eine vereinbarte Frist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Kunde/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist, zusammen mit der Erklärung der Nichtannahme der Leistung nach Fristablauf. Entsteht dem Kunden/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
- Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten unsererseits, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden anderer Lieferanten stehen wir nicht ein. Durch eine Mitteilung an den Kunden/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Fristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Beide Vertragspartner haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.
- Dem Kunden/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitungen nicht zu.
IV. ERFÜLLUNGSORT, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG
- Erfüllungsort ist Lehrte.
- Bei Lieferungen auf dem Postweg geht mit dem Verlassen der Lieferung unseres Hauses die Gefahr auf den Kunden/Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserungen.
V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu leisten, ausgenommen auf der Rechnung befindet sich eine abweichende Vereinbarung.
- Schecks werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber angenommen.
- Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen bis zu einer Höhe von 15% p.a. zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben.
- Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns werden Umstände bekannt, die nach unserem pflichtmäßigen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden/Auftraggebers zu mindern, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar, unabhängig von der Laufzeit etwa herein genommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse/Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher fälligen Zahlungsverpflichtungen, zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Wir sind berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung Rechnung zu legen.
VI. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
- Mängelansprüche des Auftraggebers/Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Auftretende Mängel zeigt der Kunde/Auftraggeber dem Auftragnehmer in allen erkennbaren Einzelheiten an. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst bzw. durch Dritte Änderungen an von uns erstellter Software vollzieht. Gewährleistungsrechte bzgl. fehlerhafter Software wirken sich grundsätzlich nicht auf bereits erbrachte sonstige Dienstleistungen aus. Bereits erbrachte Leistungen sind in angemessener Höhe zu vergüten.
- Soweit ein Mangel an einer Leistung vorliegt, ist der Auftraggeber/Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
- Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche auf Software beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Lizenznehmers hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber dem Lizenzgeber. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf unser fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf unser vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung sowie Arglist beruhen.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (vertragswesentliche Pflichten). Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden aus solchen Pflichtverletzungen.
- Die Haftung für indirekte Schäden, (Mangel-)Folgeschäden oder Verluste, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, ist ausgeschlossen.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Soweit auf Basis der vorstehenden Regelungen die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dieser Ausschluss oder diese Begrenzung auch für gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend.
- Es wird keine Haftung für Datenverlust übernommen. Der Kunde ist selbst für eine rechtzeitige Datensicherung verantwortlich.
- Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. GEHEIMHALTUNG, SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE
- Beide Parteien sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Rahmen der Projekte von uns gefertigte Dokumente, Berechnungen und Teststellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie nicht Dritten zugänglich gemacht werden.
- Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum Urheberrechtschutz schließt ohne Beschränkungen auch die Verpflichtungen ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtungen und der Urheberrechtschutz auch von seinen Mitarbeitern gewahrt wird.
- Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.
XIII. GERICHTSSTAND
Gerichtstand für beide Parteien, soweit vereinbar, ist Lehrte.
IX. VERSCHIEDENES
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Die Parteien sind für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich. Die Parteien verpflichten sich, wechselseitig zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten ausschließlich auf rechtmäßige und transparente Weise sowie ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu verarbeiten.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am Nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (movizon GmbH)
Stand April 2021